Die Arbeitsweise und die rechtliche Seite von Inkasso – Unternehmen
Unter Inkasso versteht man eine Dienstleistung, welche zur Begleichung von offenen Rechnungen in Anspruch genommen wird. Unternehmen und auch Selbstständige haben oftmals offene Forderungen. Das bedeutet, dass der Schuldner seine Rechnungen nicht begleichen kann oder auch will. Bevor man Inkasso in Betracht zieht, wird man seinem Kunden als Erstes eine Zahlungserinnerung zukommen lassen. Erfolgt daraufhin noch keine Zahlung, ist der zweite Schritt das Schreiben einer Mahnung. Sollte diese auch ohne Reaktion bleiben, wird in der zweiten Mahnung schon das Thema Inkasso angesprochen. Um seine Forderungen durchzusetzen, kann man Rechtsanwälte mit der Regulierung beauftragen. Diese rechnen ihr Honorar nach der entsprechenden Gebührenverordnung ab. Sind die Rechnungsbeträge relativ gering, können diese sprunghaft steigen, weil die anfallenden Zinsen und die Gebühren den Schuldner auferlegt werden. Zu spät gezahlte Rechnungen oder gar nicht bezahlte Rechnungen können zum Liquiditätsverlust eines Unternehmers führen. Um nicht selbst in die Insolvenz zu geraten, kann die Dienstleistung – Inkasso – mit der weiteren Vorgehensweise beauftragt werden. Inkasso – diverse Arten.
Inkasso unterscheidet sich grundsätzlich in dem außergerichtlichen und dem gerichtlichen Mahnverfahren. Das außergerichtliche Inkasso – Mahnverfahren beginnt in der Regel mit einem Inkasso – Anschreiben. Das Inkasso – Unternehmen wird auch versuchen, einen Telefonkontakt zum Schuldner herzustellen. Bleiben alle Anstrengungen erfolglos, endet hier das außergerichtliche Inkasso – Mahnverfahren.
Es folgt im nächsten Schritt das gerichtliche Mahnverfahren. Ein gerichtliches Mahnverfahren ist eine Leistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Ist dieser Punkt im Inkasso-Bereich erreicht, ist ein Anwalt hinzuzuziehen. Dieser kann den Mahnbescheid beantragen. Nachfolgend kann der Erlass eines Vollstreckungsbescheides folgen. Mit diesem Bescheid können die offenen Forderungen gegen die Schuldner vollstreckt werden. Das Inkasso – Unternehmen
Grundsätzlich gibt es wieder zwei verschiedene Formen von Inkasso – Unternehmen. Zum einen handelt das Inkasso-Unternehmen im Auftrag des Kunden. Abweichend hiervon ist die zweite Form. Es liegt vom Kunden eine Einzugsermächtigung vor, aber das Inkasso – Unternehmen handelt im eigenen Namen. Die zweite Variante ist bei Inkasso häufiger vorzufinden. Die Auftraggeber treten in diesem Fall, ihre Forderungen über den Weg der Einziehung durch ein Inkasso – Unternehmen, ab. Häufig wird hier der Begriff Inkasso – Zession verwendet. Viele Inkasso – Unternehmen nehmen auch das Angebot einer Vollabtretung gern an. In diesem Fall werden die offenen Forderungen nicht nur im eigenen Namen, sondern auch auf eigene Rechnung, eingefordert. Bezüglich der Einforderung offener Beträge sind die Modelle, welche eben aufgezeigt wurden, frei wählbar.
Um sich nicht weiter mit den gesetzlichen Vorschriften belasten zu müssen, werden die diversen Leistungsangebote durch das jeweilige Inkasso – Büro unterbreitet. Bei dem bereits angesprochenen Rechtsdienstleistungsgesetz unter dem § 3 Abs. 2 und Abs. 10 Nr. 1 können die Einzelheiten entnommen werden.
Unterschiedlich wird es mit den Gebühren für den Auftraggeber gehandhabt. Teilweise werden Jahresgebühren erhoben. Das ist aber nur sinnvoll für Firmen, die ständig viele regelmäßig offene Forderungen, in gewissen Größenordnungen haben. Bei den erwähnten Abtretungen an Inkasso – Unternehmen fallen in der Regel keine Kosten an. Viele Inkasso – Büros arbeiten auf Erfolgsbasis. Für die Auftraggeber werden Inkasso – Unternehmen in unterschiedlichen Bereichen tätig. Inkasso teilt seine Aufgabenbereiche auf. Besonders in den letzten Jahren werden die Dienste von Inkasso für ausstehende Gelder die durch Aktivitäten in Online-Shops. Gefolgt wird die Intensität der säumigen Zahler für Onlinedienstleistungen. Weitere Gliederungen, nach Geschäftszweigen, sind beim Inkasso nicht selten zu finden.
Leistungsspektrum
- Inkasso – Mahnverfahren
- Adressrecherche
- Gerichtliches Mahnverfahren
- Verjährung
- Überwachung
Schritte beim Inkasso – Mahnverfahren
- Prüfung der Aktenlage
- Inkasso – Mahnung
- Kontaktaufnahme zum Schuldner (telefonisch, persönliche Kontaktaufnahme)
- Klärung der Zahlungsmöglichkeiten (Ratenzahlungsangebote, Vergleichsangebote)
Schritte beim gerichtlichen Inkasso
- Kontaktaufnahme und Übergabe an renommierte Rechtsanwälte
- Mahnbescheid
- Bearbeitung der Widersprüche
- Vollstreckungsbescheide
- Durchführung der Zwangsvollstreckung durch Pfändungen
- Eidesstattliche Versicherung einholen
- Insolvenzverfahren
- Inkasso überwacht die Forderungen
Ständige Überwachung der Vermögensverhältnisse wird durch den regelmäßigen Kontakt zum Schuldner gewährleistet. Bei einem Vollstreckungstitel gilt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren.
Nicht selten passiert es, dass der Schuldner unter seiner bisherigen Adresse nicht mehr auffindbar ist. So versucht er, seinen Gläubigern zu entkommen. Deshalb ist die Adressrecherche ein wichtiger Punkt. Nur so können die Mahnschreiben, der gerichtliche Schriftverkehr und auch eine Pfändung zugestellt bzw. durchgeführt werden. Es folgt eine Bonitätsprüfung. Nicht jeder säumige Zahler ist finanziell nicht in der Lage seine Schulden zu bezahlen. Hierfür stehen Inkasso – Büros stellenweise eine eigene Datenbank zur Verfügung. Ist dies nicht der Fall, oder können bei der Abfrage keine Erkenntnisse gewonnen werden, wird die Großdatenbank durchsucht. Wichtig ist die ständige Rückkopplung zum Auftraggeber. Dieser ist über die jeweiligen Schritte und den Stand der Dinge zu informieren. Die Zeitabstände dieser Kontakte sind individuell zu klären.
Viel Wert sollte beim Inkasso auf die Prüfung der Zahlungsmöglichkeiten gelegt werden. Häufig werden die Schuldner schon beim ersten Schreiben vom Inkasso – Unternehmen darauf reagieren. Die Erfahrung zeigt, dass ein Ratenzahlungsangebot oft wenigstens einen Teil, wenn nicht gar die komplett ausstehende Summe einbringt. Die ersten Raten werden meist sehr regelmäßig gezahlt. Sollte ein Teil der Forderung offenbleiben, können weitere Schritte immer noch in Betracht gezogen werden.
Statistiken zum Schuldnerverhalten
Es zieht sich wie ein roter Faden über die Jahre hinweg durch, welche Rechnungen am häufigsten nicht gezahlt werden. Dazu konnten laut Internetrecherche folgende Resultate gefunden werden. An der Spitze der unbezahlten Rechnungen bzw. Forderungen steht der Mietzins und die Hypothek. Gefolgt wird diese Rubrik von den Krankenkassen und Arztrechnungen, die nicht beglichen wurden. Die wichtigen Dinge wie Wasser, Strom und Gas schließen sich an. Etwas weiter abgeschlagen finden sich die Leasingraten und Kreditraten. Versicherungen, Telefon und Internet sind in dieser Aufstellung fast gleichauf. Auf der nächsten Ebene stehen die Kreditkarten und die GEZ-Gebühren. Im Vergleich hierzu belegen die Steuerschulden und die Versandhausschulden eher die hinteren Plätze.
Die häufigsten Gründe, weshalb zur Verzögerung bei den Zahlungen kommt. 1. Der Kunde zögert die Zahlung absichtlich hinaus 2. Der Kunde hat die Rechnung vergessen 3. Der Kunde hat ist zahlungsunfähig/Liquiditätsprobleme 4. Der Kunde habe die Ware nicht erhalten 5. Der Kunde wartet auf die Bearbeitung der Reklamation 6. Der Kunde gibt an nichts bestellt zu haben
Erklärungen und Fristen
Die Eidesstattliche Erklärung ist auch unter den Begriff Offenbarungseid bekannt. Diese Erklärung wird von einem Inkasso – Unternehmen dann mit dem Schuldner ausgefüllt, nachdem feststeht, dass er nicht in der Lage ist, seine offenen Forderungen zu begleichen. Nicht wie bei den Menschen angenommen, ist die Abgabe dieser Erklärung mit Nachteilen verbunden. Oft tritt nach Abgabe der eidesstattlichen Erklärung etwa fünf Jahre Ruhe für den Schuldner ein. Es wurde ja festgestellt, dass weder Bargeld noch andere pfändbare Gegenstände vorhanden sind. Ist ein Gerichtsvollzieher mit der Pfändung beauftragt, hat der Zahlungspflichtige noch die Option mit diesem eine Frist von bis zu sechs Monaten auszuhandeln, ehe er diese Erklärung abgeben muss. Dies ist aber von Fall zu Fall unterschiedlich und kann daher nicht verallgemeinert werden. Nach der Abgabe dieser Erklärung wir der Schuldner in einem Schuldnerverzeichnis aufgenommen. Hier informieren sich in der Regel dem Inkasso – Büros noch größere Organisationen (z. B. Die Schufa). Da eine falsche Aussage bzw. falsche Angaben einen Tatstrafbestand bedeutet, werden diese auch strafrechtlich verfolgt. Die Menschen, welche den Offenbarungseid abgeben, werden von den Mitarbeitern vom Inkasso – Büro auf diese Tatsache hingewiesen. So kann man davon ausgehen, dass in der Regel die Angaben korrekt sind. Zudem ist zu beachten, dass die eidesstattliche Erklärung sich auf den Zeitpunkt bezieht, zu welchem sie abgegeben wurde.
Die Fristen beziehen sich in erster Linie auf den Schriftverkehr bezüglich eines Einspruchs. Hier wird das Inkasso – Büro auch für seine Auftraggeber tätig. Gerade bei größeren Firmen, die mehrere zahlungsunwillige Kunden haben, ist eine immense Zeitersparnis durch die Inanspruchnahme der Dienste von Inkasso – Unternehmen zu erreichen. Wurde die Einspruchsfrist überschritten, können gleich die nächsten Schritte eingeleitet werden.
Um weiter einen guten Kontakt zu den Kunden zu haben, sollte der Auftraggeber mit dem von ihm beauftragten Inkasso – Unternehmen eine Verschwiegenheitserklärung vereinbaren. In vielen Berufen (z. B. Anwalt, Arzt usw.) ist dies gesetzlich vorgeschrieben. Inwieweit dies auf kleinere Inkassobüros und in welchem Umfang es zutrifft, kann durch eine solche Vereinbarung genauer definiert werden.
Rechte und Pflichten von Inkasso – Büros
Allgemein bekannt ist es, dass es vor allem in dieser Branche besonders viele „schwarze Schafe“ gibt. Deshalb sollen hier einmal kurz die Rechte und auch die Pflichten von Inkasso – Büros dargelegt werden, die seriös arbeiten.
In Deutschland bedarf es einer Zulassung durch den im Bezirk zuständigen Gerichtspräsidenten, um ein Inkasso – Büro zu betreiben. Diese Zulassung sollte bei in den Briefköpfen von Inkasso – Firmen gleich ersichtlich sein. Diese Tatsache ist auch den meisten Schuldnern bekannt.
Es ist anzugeben, wessen Interessen das Inkasso – Büro vertritt. Diesen Angaben muss eine ladungs- bzw. zustellfähige Anschrift zu entnehmen sein. Das Inkasso – Anschreiben enthält den genauen Tatbestand, auf welchem sich die Hauptforderung begründet. Das Inkasso – Unternehmen ist verpflichtet, auf Wunsch des Schuldners, die Vollmacht seines Mandanten im Original vorzulegen. Dies ist im §§ 164 ff BGB zu finden. Im § 410 BGB findet man die Angaben zur Abtretungserklärung.
Wurden die Forderungen an ein Inkasso – Büro abgetreten, darf dies keine Gebühren für die Eintreibung der Forderungen erheben. Ein Inkasso – Büro kann nur dann seine Tätigkeit aufnehmen, wenn die Forderungen unbestritten sind. Ein Zahlungsverzug muss also vorliegen. Deshalb muss dem Schuldner eine Rechnung zugestellt worden sein. Hierfür gilt, dass die zustellfähige Postanschrift bekannt war. Wurde die Forderung durch das Inkasso – Büro vom Mandanten gekauft, betreibt das Büro ab diesem Zeitpunkt die Angelegenheit in eigener Sache und kann demzufolge keine Inkasso-Gebühren verlangen.
Gebühren
Im Gegensatz zu Rechtsanwälten, Notaren oder auch Steuerberatern gibt es keine festgelegte Gebührenverordnung für Inkasso – Unternehmen. Obwohl keine gesetzliche Grundlage vorhanden ist, kann man in der Regel davon ausgehen, dass sich die Gebühren pro Schreiben auf 5 – 15 Euro belaufen. Ein breiter Ermessenspielraum steht Inkasso – Büros zu Verfügung. Beobachtet werden konnte, dass das 0,65 bis zum 1,5 fachen Faktor eines anwaltlichen Regelsatzes Anwendung findet.
Die Pfändung
Hierzu ist es in der Regel erforderlich, dass ein Mitarbeiter von Inkasso – Büros die Räumlichkeiten des Schuldners betreten muss. Er hat allerdings keinerlei Berechtigung zum Betreten einer Wohnung. Wurde ihm dennoch Zugang gewährt, hat er wiederum nicht das Recht eine Durchsuchung vorzunehmen. Sind diese beiden Punkte durch einen Mitarbeiter verletzt worden, ist das als Hausfriedensbruch und Amtsanmaßung, zu werten. Beides ist strafbar und wird als Folge den Entzug der Zulassung vom Inkasso – Büros haben. Bereits nötigende Maßnahmen, wie das Herumlungern vor dem Haus oder die Observierung ist strafbar. Drohungen, dass eine Eintragung in das private Schuldnerverzeichnis erfolgt kann, unter Umständen als nötigende Maßnahme angesehen werden. Es versteht sich von selbst, dass ein seriöses Inkasso – Unternehmen weder Gewalt androht noch ausübt.
Zusammenfassend kann man feststellen, dass ein Inkasso – Büro ein reines Dienstleistungsunternehmen ist. Es hat keine Sondervollmachten, sodass sein Mandant den Schriftverkehr und Ähnliches, auch selbst führen könnte. Um ihm diese zeitaufwendige Arbeit abzunehmen, wir ein Inkasso – Büro tätig. Hierzu bedarf es einen Auftrag des Forderungstellers. Dieser nutzt gern, dieses Dienstleistungsangebot, nicht nur um Zeit zu sparen. Gesetzliche Voraussetzungen, wie Einspruchsfristen, den Inhalt einer Eidesstattlichen Erklärungen und Ähnliches betreffend, sind ihm in der Regel nicht so geläufig.
Effiziente Ergebnisse wird ein seriöses Inkasso – Büro nur erreichen, wenn dieses, die aufgeführten Bedienungen erfüllt. Nicht nur der Auftraggeber, sondern auch der säumige Zahler, informiert sich in der Regel über die Rechte von Inkasso – Büros. Denn wenn dieser schon einmal in dieser Lage war, und wurde rechtlich unkorrekt durch ein anderes Inkasso – Unternehmen behandelt, wird er genauer auf das nächste Inkasso Schreiben achten. Der genannte Briefkopf ist nur ein Aspekt, denn es zu beachten gilt. Auch dann wird ein Schuldner erst bereit sein, sich auf eine Ratenzahlungsvereinbarung einzulassen. Inkasso – Büros, welche unberechtigte Forderungen geltend machen, hoffen auf das Unwissen und die Angst der angeschriebenen Personen und können die ersten Raten, welche gezahlt werden schnell einstreichen. Um dies zu vermeiden, sollte bei den Vertragsbedingungen präzise Definitionen vom Inkasso – Unternehmen, einzusehen sein. Bevor ein Inkasso – Unternehmen Mitarbeiter einstellt, kann man davon ausgehen, dass diese bezüglich ihrer Zuverlässigkeit und ihrer Vertrauenswürdigkeit genau überprüft wurden. Sie werden es sein, welche das Unternehmen in der Öffentlichkeit bzw. bei den Schuldnern repräsentiert. Deshalb ist auch deren Auftreten (gepflegte Kleidung, gute Umgangsformen) für Inkasso von Relevanz. Online kann man sich die Anbieter schon einmal ansehen. Dort sollte ein Vergleich der Serviceleistungen vorgenommen werden. Anhand der hinterlegten Referenzen kann man sich auch die Erfolgsquote ausrechnen.
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